Innenstadt
Femizid 1
1991
0:00/1:34
Triggerwarnung: Im Folgenden geht es um Femizide und patriarchale Strukturen. Es werden Details zu struktureller Diskrimierung aufgrund des Geschlechts sowie sexualisierte Gewalt an und die Tötung von Frauen thematisiert.
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Kölnische Rundschau. Zugriff über Greven Archiv Digital. Sexualmord an Angelika Bayer. Datierung 1991:
6000DM Belohnung. Sexualmord in der Kölner City. In der Nacht zum Sonntag, 6.10.1991, wurde die 37-jährige Angelika Bayer aus Düsseldorf in der Kölner Innenstadt am Park zwischen der Minoritenkirche und dem WDR-Gebäude Drosusgasse an der Rechtsschule ermordet. Das Opfer hatte gegen 0:30 und 01:00 die Gaststätte „Zum Schmittchen” auf der Breite Straße verlassen, um zu seinem PKW zu gehen, der in der Nähe des späteren Tatorts abgestellt war. Zur vermutlichen Tatzeit regnete es in Strömen, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Frau irgendwo untergestellt hatte. Das Opfer wurde schließlich durch den Täter in das dichte Buschwerk des Parks verbracht und unter einem Strauch versteckt. Zur Zeit gibt es keinerlei Hinweise auf den oder die Täter. Deshalb bittet die Mordkommission sie um ihre Mithilfe bei der Aufklärung dieses Sexualverbrechens.
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Dieser Fall ist ein Femizid. Es ist ein Mord an einer Frau im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt.
Bei einem erheblichen Teil aller Femizide finden sich Hinweise auf sexuelle Gewalt gegen das Opfer. Bei einer Studie der Universität Tübingen waren 5,3 % aller Femizide mit einem Sexualverbrechen verbunden. Der Zusammenhang zwischen Sexualdelikten und Femiziden zeigt sich auch daran, dass Täter von Femiziden überproportional häufig bereits vor der Tat mit Sexualdelikten in Erscheinung getreten sind. In 16,7 % der Femizide im Rahmen einer Trennung gab es Hinweise auf Sexualdelikte in der vorangegangenen Beziehung (Rebmann et al., 2025).
Sexualmorde außerhalb von (Ex-)Partnerschaften oder Familienbeziehungen sind in Deutschland zwar selten, stellen jedoch eine besonders gravierende Form geschlechtsspezifischer Gewalt dar (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025).
Nach Gerd Bohner werden Sexualdelikte gesellschaftlich häufig durch sogenannte Vergewaltigungsmythen erklärt. Dabei handelt es sich um kulturell verankerte, verzerrte Erklärungsmuster, die Betroffene abwerten und Täter entlasten. Zentral ist dabei die Vorstellung, Frauen hätten durch ihr Verhalten eine Tat provoziert oder zumindest in Kauf genommen (Bohner, 1998).
In feministischen Diskursen werden diese Vergewaltigungsmythen auch als Ausdruck sogenannter Vergewaltigungskultur beschrieben (Rentschler, 2014). Der Begriff beschreibt eine Kultur, in der sexualisierte Übergriffe verharmlost, Verantwortung auf Betroffene abgewälzt und männliche sexuelle Aggression gesellschaftlich toleriert wird (Rentschler, 2014). Amnesty International bezeichnet die Vergewaltigungskultur als Nährboden für Gewalt gegen Frauen und schließlich Femizide (Amnesty International, 2024).
Besonders im Nachtleben wird diese gesellschaftliche Erzählung deutlich. Wenn das Opfer einer Vergewaltigung Alkohol getrunken hatte, wird ihm von Beobachter*innen mehr Verantwortung zugeschrieben und dem Täter weniger (Sims et al., 2007).
Diskotheken und Kneipen stellen nicht nur aus diesem Grund einen besonders vulnerablen Raum für Frauen dar. Das zeigt die Studie zur Sicherheit und Kriminalität im Jahr 2020 des Bundeskriminalamts. 28 % der berichteten Fälle körperlicher sexueller Belästigung ereignen sich in Diskotheken, Clubs oder Bars und damit häufiger als an jedem anderen Ort des öffentlichen Raums. Gleichzeitig berichten Frauen auch von einem deutlich geringeren Sicherheitsempfinden im nächtlichen öffentlichen Raum als Männer (Birkel et al., 2022).
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Wenn ihr selbst oder jemand in eurem Umfeld von Gewalt betroffen ist, oder ihr Angst vor zukünftiger Gewalt habt, wendet euch an Hilfestellen.
Es gibt kostenlose, nationale Hilfsangebote wie das Opfertelefon des Weißen Rings. Hier können sich sowohl Opfer als auch Angehörige melden. Die Nummer ist 116 006.
Auch das Hilfetelefon ‘Gewalt gegen Frauen’ steht unter der 116 016 oder online 24std zur Verfügung.
Außerdem gibt es lokale Hilfestellen hier in Köln, wie die Feminist Law Clinic für kostenlose Rechtsberatung, oder die Frauenberatungsstelle des FrauenLeben e.V.. Alle Details zu den einzelnen Angeboten findet ihr nochmal auf der Webseite des Projekts: unter femizide-koeln.framer.website/hilfestellen.
Nachrichtenquelle:
Der Polizeipräsident in Köln, 1. Kommissariat. (1991). Sexualmord an Angelika Bayer [Plakat]. Dokument-Nr. A09D0022631, Sammlung Kölnische Rundschau, Signatur KR_12_0001427. Depositum Irene und Sigurd Greven Stiftung, Historisches Archiv des Erzbistums Köln. Greven Archiv Digital. Abgerufen am 30. Juni 2026, von https://greven-archiv-digital.de/dokument/A09D0022631/A09M0046535
Literatur:
Amnesty International. (2024, 25. November). 16 Dinge, die wir jetzt gegen Rape Culture und Gewalt gegen Frauen tun können. https://www.amnesty.at/news-events/news/16-dinge-die-wir-jetzt-gegen-rape-culture-und-gewalt-gegen-frauen-tun-koennen/
Birkel, C., Church, D., Erdmann, A., Hager, A., & Leitgöb-Guzy, N. (2022). Sicherheit und Kriminalität in Deutschland – SKiD 2020: Bundesweite Kernbefunde des Viktimisierungssurveys des Bundeskriminalamts und der Polizeien der Länder. Bundeskriminalamt. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungsergebnisse/SKiD2020_Ergebnisse_V1.4.pdf
Bohner, G. (1998). Vergewaltigungsmythen: Sozialpsychologische Untersuchungen über täterentlastende und opferfeindliche Überzeugungen im Bereich sexueller Gewalt. Verlag Empirische Pädagogik.
Deutsches Institut für Menschenrechte. (2025). Monitor | Im Fokus: Femizide in Deutschland. Verständnis, Datenlage und Prävention. Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/monitor-im-fokus-femizide-in-deutschland
Rentschler, C. A. (2014). Rape culture and the feminist politics of social media. Girlhood Studies, 7(1), 65–82. https://doi.org/10.3167/ghs.2014.070106
Rebmann, F., Maier, S. P., Stelly, W., Thomas, J., Labarta Greven, N., & Lutz, P. (2025). Femizide in Deutschland: Eine empirisch-kriminologische Untersuchung zur Tötung an Frauen (Forschungskurzbericht). Institut für Kriminologie der Universität Tübingen & Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen. https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/172346/Femizide%20in%20Deutschland_Forschungskurzbericht.pdf
Sims, C. M., Noel, N. E., & Maisto, S. A. (2007). Rape blame as a function of alcohol presence and resistance type. Addictive Behaviors, 32(12), 2766–2775. https://doi.org/10.1016/j.addbeh.2007.04.013
Femizid 4
1992
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Triggerwarnung: Im Folgenden geht es um Femizide und patriarchale Strukturen. Es werden Details zu struktureller Diskrimierung aufgrund des Geschlechts sowie sexualisierte Gewalt an und die Tötung von Frauen thematisiert.
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Deutsche Presseagentur: Mord an Frau vor 34 Jahren. Kölner Code Case im TV. Veröffentlicht am 04.05.2026:
1992 wird eine Prostituierte in Köln tot aufgefunden. Der Täter ist bis heute unbekannt. Nun hofft die Polizei auf Hinweise durch Aktenzeichen XY. Im Fall einer vor 34 Jahren in Köln ermordeten Frau nimmt die Polizei einen neuen Anlauf, um den Täter zu finden. Der Cold Case soll am kommenden Mittwoch (6. Mai/20.15 Uhr) in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... ungelöst» vorgestellt werden. Der Leiter der Kölner Cold Cases-Einheit, Markus Weber, werde im TV-Studio bei Moderator Rudi Cerne zu Gast sein, teilte die Kölner Polizei mit.
In dem Fall geht es um eine Frau, die 1992 tot in ihrer Wohnung in der Kölner Innenstadt aufgefunden worden war. Die 48-Jährige arbeitete den Angaben zufolge als Prostituierte in einem Apartment über einem Spielclub. Da ihre Wohnung durchwühlt war, gehen die Ermittler von einem Raubmord aus. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei dem Mörder um ihren letzten Kunden gehandelt habe, hieß es.
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Dieser Fall ist eine Tötung einer Frau mit den Merkmalen der Ermordung durch sonstige Tatverdächtige, welche sexualisierte Gewalt involviert und anderweitige beabsichtigte gender-zusammenhängende Ermordung an Frauen und kann als Femizid eingeordnet werden.
Für geschlechtsspezifische Gewalt und demnach auch weiterführend Femizide sind einige Frauen und Mädchen in vulnerableren Risikogruppen als andere, da sie intersektionale Diskriminierung erfahren und demnach verstärkt betroffen sind. Zu diesen weiblichen Personen zählen unter anderem sowohl wohnungslose Frauen, Frauen mit Behinderungen, ältere Frauen, Frauen mit Migrationsgeschichte, Frauen mit ungewisser Aufenthaltsgenehmigung als auch Frauen, die als Sexarbeiterinnen tätig sind (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 29).
Bei geschlechtsspezifischer Gewalt oder gar einer vorsätzlichen Tötung von Sexarbeiterinnen, besitzen Täter häufig das gefährliche und fälschliche Gedankengut, dass diese weiblichen Personen ein rein sexuelles Objekt, sündhaft und geringwertig sind (Maier u. a., 2023, S. 13 zitiert nach Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 25; Villa Quintana u. a., 2014, Ziff. 47 zitiert nach Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 25). Demnach entsteht im Rahmen der traditionellen Sexarbeit häufig ein geschlechterbedingtes und intersektional diskriminierendes Machtgefüge.
Die Strukturen um Sexarbeit sind sowohl das Produkt sozialer Verhältnisse als auch Reproduzent dieser (Löw und Ruhne, 2011, S. 120). Frauen treten hier als dienstleistende Personen auf, wobei Männer dies in Anspruch nehmen. Hierbei wird vermehrt der Austausch eines gleichberechtigten Dialogs gering gehalten und die zwischenmenschliche Beziehung auf ein emotionales und soziales Minimum reduziert (Löw und Ruhne, 2011, S. 121). Es bildet sich eine räumlich fixierte Machtstruktur (Löw und Ruhne, 2011, S. 121), welche zu vulnerablen Lebenslagen der Frauen führen kann.
Diese weiblichen Personen können demnach vermehrt von geschlechtsspezifischer Gewalt mit dem etwaigen Ausmaß eines Femizids betroffen sein und sind demzufolge verstärkt schutzbedürftig (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 29).
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Wenn ihr selbst oder jemand in eurem Umfeld von Gewalt betroffen ist, oder ihr Angst vor zukünftiger Gewalt habt, wendet euch an Hilfestellen.
Es gibt kostenlose, nationale Hilfsangebote wie das Opfertelefon des Weißen Rings. Hier können sich sowohl Opfer als auch Angehörige melden. Die Nummer ist 116 006.
Auch das Hilfetelefon ‘Gewalt gegen Frauen’ steht unter der 116 016 oder online 24std zur Verfügung.
Außerdem gibt es lokale Hilfestellen hier in Köln, wie die Feminist Law Clinic für kostenlose Rechtsberatung, oder die Frauenberatungsstelle des FrauenLeben e.V.. Alle Details zu den einzelnen Angeboten findet ihr nochmal auf der Webseite des Projekts: unter femizide-koeln.framer.website/hilfestellen
Nachrichtenquelle:
Deutsche Presse-Agentur. (2026, 4. Mai). Mord an Frau vor 34 Jahren – Kölner Cold Case im TV. WELT. Abgerufen am 1. Juli 2026, von https://www.welt.de/regionales/nrw/article69f8a0366fe2dee7bfb12819/mord-an-frau-vor-34-jahren-koelner-cold-case-im-tv.html
Literatur:
Deutsches Institut für Menschenrechte. (2025). Monitor. Im Fokus: Femizide in Deutschland. Verständnis, Datenlage und Prävention. Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. Abgerufen am 06.07.2026 von https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/monitor-im-fokus-femizide-in-deutschland
Löw, Martina, & Ruhne, Renate. (2011). Prostitution (2. Auflage). Berlin: Suhrkamp Verlag. Abgerufen am 07.07.2026 von https://content-select.com/portal/media/view/5953c8d1-bf20-44c2-b87d-0413b0dd2d03
Femizid 9
2019
0:00/1:34
Triggerwarnung: Im Folgenden geht es um Femizide und patriarchale Strukturen. Es werden Details zu struktureller Diskrimierung aufgrund des Geschlechts sowie sexualisierte Gewalt an und die Tötung von Frauen thematisiert.
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Kölner Stadtanzeiger. Der Tod von Johanna C. Erst in Köln auf den Strich gezwungen, dann ins Koma geprügelt. Stand 13.09.2019, 18:00 Uhr. Von Tim Stinauer und Uli Kreikebaum:
Ioana C. hatte ihr Dorf in Rumänien verlassen in der Hoffnung, in Deutschland als Altenpflegerin arbeiten zu können. 2013 war das. Ioana C. war 18 Jahre alt und Mutter eines einjährigen Jungen. David. Vom Geld, das sie in Deutschland verdienen würde, wollte sie zu Hause ihre Familie ernähren. Heute, sechs Jahre später, ist David ein Waisenkind.
Anfang 2019 ist Ioana C. nach fünf Jahren Siechtum in einem Kölner Pflegeheim gestorben – an den Spätfolgen brutaler Misshandlungen durch ihren Zuhälter. Der Fall ist geradezu typisch für das Vorgehen osteuropäischer Menschenhändler – der erschütternde Ausgang dieser Geschichte ist es glücklicherweise nicht.
In einem Altenheim hat Ioana C. in Deutschland nie gearbeitet. Das war nur ein Vorwand von Robert T., um sie hierhin zu locken. Ioana C. vertraute ihm, er war der Ehemann einer alten Schulfreundin aus Rumänien. Aber gleich nach ihrer Ankunft nimmt der 36-jährige Rumäne ihr den Pass ab und zwingt sie auf den Strich, anfangs in Bremerhaven, ab 2014 dann in einem Wohnungsbordell an der Glockengasse in Köln.
Ihre Eltern wissen von nichts, fern der Heimat ist Ioana C. der Gewalt des in Rumänien vorbestraften Zuhälters ausgeliefert. Immer wieder misshandelt er die junge Mutter. Noch in Bremerhaven fügt Robert T. ihr mit entzündetem Nagellackentferner schwere Verbrennungen in der Schamgegend zu.
In der Nacht zum 31. Juli 2014 eskaliert die Situation an der Glockengasse in Köln vollends. Robert T. ist wütend, er wirft der 19-Jährigen vor, nicht genug Geld zu verdienen. Er schlägt sie, schüttelt sie, reißt sie an den Haaren in die Luft. Um 4.30 Uhr verliert Ioana C. das Bewusstsein. Erst um 11.40 Uhr ruft ihre alte Schulfreundin, T.’s Frau, den Notarzt. Ein Gehirnödem hat sich gebildet. Wie Sanitäter später im Prozess gegen T. aussagen, sei bei der Rettung „jede Sekunde“ kostbar gewesen. Ioana C. liegt lange im Wachkoma, sie überlebt zwar, bleibt aber ein schwerer Pflegefall, leidet an Lähmung und geistiger Behinderung. Nur mühsam lernt sie wieder zu sprechen. Robert T. taucht zunächst unter, wird erst Monate später gefasst, als seine Ehefrau im rumänischen Fernsehen auspackt und ihn schwer belastet. Die Polizei verhaftet ihn. Am Tag vor Heiligabend 2015 wird er in Köln zu achteinhalb Jahren Haft wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Versuchter Totschlag konnte ihm juristisch nicht nachgewiesen werden. Privatleute, Organisationen und Hilfsvereine spenden Geld, damit die verarmten Eltern von Ioana C. ihre Tochter im Krankenhaus und später im Pflegeheim besuchen können. Einmal nehmen sie auch David mit, Ioanas Sohn, um den sie sich nicht mehr kümmern kann.
Ebenfalls mit Spendengeldern beginnen sie, ihr Häuschen in Rumänien rollstuhlgerecht auszubauen. Sie geben die Hoffnung nicht auf, ihre Tochter eines Tages nach Rumänien holen zu können. Ärzte, Pfleger und Freunde ahnen da bereits, dass dies ein Wunsch bleiben wird. Die Behinderungen sind zu schwer. Anfang 2019 starten die Freunde erneut eine Spendenaktion, es ist die letzte – Ioanas Leiche wird nach Rumänien überführt. Dort wird die 24-Jährige unter großer Anteilnahme beigesetzt.
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Dieser Fall ist ein Femizid mit dem Merkmal einer Tötung im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung und Menschenhandel.
Im Jahr 2022 waren 61 % der globalen Opfer des Menschenhandels weibliche Personen (United Nations Office on Drugs and Crime, 2024, S. 45), wobei 92 % der Menschenhandelsopfer zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung Frauen und Mädchen waren (United Nations Office on Drugs and Crime, 2024, S. 53). Auch in Deutschland fielen im Jahr 2024 593 Frauen und Mädchen dem Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu Opfer (Bundesministerium des Innern, 2025).
Vom Menschenhandel mit dem Fokus auf sexuelle Ausbeutung sind demnach überwiegend weibliche Personen betroffen, wodurch sich dieser Strafbestand geschlechtsspezifisch einordnen lassen kann. Somit lassen sich die zur Folge dieses Strafbestandes getöteten Frauen und Mädchen als Opfer von Femiziden verorten.
Menschenhandel ist eine gravierende Verletzung fundamentaler Menschenrechte und umfasst die elementaren Bestandteile von Täuschung, Nötigung und Zwang und wird in Deutschland, ebenso wie Ausbeutung, als Straftat definiert. Hierbei können zwar internationale Grenzübertritte stattfinden, Menschenhandel kann sich jedoch aber auch innerhalb des gleichen Landes ereignen (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, o. D.).
Menschenhandel bezeichnet die gezielte Anwerbung von Individuen in bestehenden Not- und Zwangslagen. Betroffene Frauen werden von den Täter*innen dabei gezielt von ihrem vertrauten soziokulturellem Umfeld getrennt und unter Zwang zu ausbeuterischen Lebens- und Arbeitsverhältnissen genötigt. Unter den Begriff Menschenhandel fallen über die ausnutzenden Arbeitsverhältnisse hinaus auch die Zwangsheirat, die Betteltätigkeit, die Ausbeutung zur Begehung strafbarer Handlungen als auch die sexuelle Ausbeutung und Zwangsprostitution (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, o. D.).
Zur Anwerbung von weiblichen Personen verwenden die Täter*innen zumeist irreführende oder gänzlich fälschliche Informationen und Versprechungen bezüglich zukünftiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse und kreieren dadurch gezielte Abhängigkeiten. Bei sexueller Ausbeutung durch Zwangsprostitution haben die Täter*innen zudem überwiegend die vollständige Kontrolle über die finanziellen Einnahmen der Opfer, womit ihnen etwaige Hilfen durch finanzielle Mittel genommen werden. Dies wird verstärkt, indem den Opfern jegliche Freiheiten und alternative Optionen entzogen und sowohl ihnen selbst als auch ihrem Umfeld mit Gewalthandlungen gedroht werden (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, o. D.).Nicht alle Betroffenen haben je die Möglichkeit, diesen ausbeuterischen und menschen- sowie frauenmissachtenden Strukturen zu entkommen oder gar zu überleben.
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Wenn ihr selbst oder jemand in eurem Umfeld von Gewalt betroffen ist, oder ihr Angst vor zukünftiger Gewalt habt, wendet euch an Hilfestellen.
Es gibt kostenlose, nationale Hilfsangebote wie das Opfertelefon des Weißen Rings. Hier können sich sowohl Opfer als auch Angehörige melden. Die Nummer ist 116 006.
Auch das Hilfetelefon ‘Gewalt gegen Frauen’ steht unter der 116 016 oder online 24std zur Verfügung.
Außerdem gibt es lokale Hilfestellen hier in Köln, wie die Feminist Law Clinic für kostenlose Rechtsberatung, oder die Frauenberatungsstelle des FrauenLeben e.V.. Alle Details zu den einzelnen Angeboten findet ihr nochmal auf der Webseite des Projekts: unter femizide-koeln.framer.website/hilfestellen.
Nachrichtenquelle:
Stinauer, T., & Kreikebaum, U. (2019, 13. September). Der Tod von Ioana C.: Erst in Köln auf den Strich gezwungen, dann ins Koma geprügelt. Kölner Stadt-Anzeiger. Abgerufen am 6. Juli 2026, von https://www.ksta.de/koeln/der-tod-von-ioana-c-erst-in-koeln-auf-den-strich-gezwungen-dann-ins-koma-gepruegelt-153522
Literatur:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. (o. D.). Menschenhandel: Von Arbeitsausbeutung bis Zwangsprostitution. Hilfetelefon. Abgerufen am 06.07.2026 von https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/menschenhandel/
Bundesministerium des Innern. (21. November 2025). Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten in Deutschland (2024). BMI. Abgerufen am 06.07.2026 von https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/gewalt-gegen-frauen/gewalt-gegen-frauen-artikel.html
United Nations Office on Drugs and Crime. (2024). Global report on trafficking in persons 2024. United Nations. Abgerufen am 06.07.2026 von https://www.unodc.org/documents/data-and-analysis/glotip/2024/GLOTIP2024_BOOK.pdf