Kalk
Femizid 7
2017
0:00/1:34
Triggerwarnung: Im Folgenden geht es um Femizide und patriarchale Strukturen. Es werden Details zu struktureller Diskrimierung aufgrund des Geschlechts sowie sexualisierte Gewalt an und die Tötung von Frauen thematisiert.
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ZDF. Aktenzeichen XY. Schwangere 19-Jährige in Köln getötet. Vater unter Verdacht. Stand 03.06.2026 20:15 Uhr:
[Transkription] Guten Abend, die Kripo Köln hat eine dringende Fahndung. Deshalb steigen wir heute auch gleich damit ein. Es geht um diesen Mann hier: Hassan Fayas Gyndy. Er soll seine eigene 19-jährige Tochter brutal getötet haben, und das nur, weil sie den Falschen liebte, aus seiner Sicht. Tragisch auch: Die junge Frau erwartete ihr erstes Kind.Nach der Tat floh der mutmaßliche Täter zunächst in seine Heimat, den Irak. Das ist inzwischen neun Jahre her. Seitdem ist Hassan Fayas Gyndy untergetaucht. Er ist 54 Jahre alt, 1,64 m groß, hager und gehört dem jezidischen Glauben an.
Wenn Sie Hinweise geben können, die zur Ergreifung von Hassan Fayas Gyndy führen, melden Sie sich bitte umgehend bei der Kripo in Köln unter dieser Nummer: 0221 222 9290. Die Belohnung hier beläuft sich auf 5.000 €.
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Der Fall von Zare Gyndy ist ein Femizid mit dem Merkmal einer Tötung durch ein Familienmitglied und wird in der Berichtserstattung teilweise als sogenannter “Ehrenmord” betitelt (Polizei NRW, 2026).
Die Tötung von Frauen und Mädchen durch Familienangehörige stellt neben Intimiziden eines der häufigsten Femizidmerkmale dar. So sind 18 % der Tatverdächtigen Familienangehörige der weiblichen Tötungsopfer.
Dazu im Vergleich: Nur 9 % der männlichen Opfer hingegen erfahren diese Gewalt durch ihre Familienmitglieder (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 41). Bei Tötungen durch Familienmitglieder machen Frauen und Mädchen mit 47,5 % knapp die Hälfte der Opfer aus (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 42). So wurden im Jahr 2024 in Deutschland 144 Frauen und Mädchen Opfer eines Tötungsdelikts durch Familienangehörige (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 40).
Als Femizid gilt dabei insbesondere die Tötung einer Frau durch überwiegend männliche Familienangehörige, wenn diese dazu intendiert sind, vermeintlich verletzte Wert- und Ehrvorstellungen wiederherzustellen, aufgrund dessen, dass das Opfer ein selbstbestimmtes Leben führen wollte (Lembke, 2023, S.139, zitiert nach Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 25; Jani, 2023 zitiert nach Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 25).
In diesem Kontext wird in öffentlichen Debatten und medialer Berichterstattung vermehrt der Begriff des sogenannten „Ehrenmordes” verwendet. Die Bezeichnung gilt jedoch als problematisch, da hierbei weder vermittelt werden soll, dass solchen Taten etwas „Ehrenhaftes” nahe liegt, noch, dass mit dem Ausdruck mögliche Rechtfertigungsstrategien von Tätern bekräftigt werden (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 25).
Überdies wird die Begrifflichkeit im öffentlichen Diskurs um Femizide vermehrt instrumentalisiert um die Tötungen von Frauen und Mädchen als gesamtgesellschaftliche Problematik in ein sogenanntes „importiertes” und nicht westlich-zentriertes Problem fälschlich umzudeuten (Fairbairn u. a., 2023, S. 557, zitiert nach Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 30). Diese kulturelle Zuschreibung verdeckt das strukturelle Gewaltproblem eines globalen patriarchalen Systems und fördert diskriminierende und rassistische Narrative statt Stereotype zu bekämpfen (Evans u. a., 2023, S. 550 zitiert nach Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 30; Leuschner, 2022, S. 27, zitiert nach Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 30; CoE, GREVIO (re-edited 2022), Ziff. 14 (zu Art. 2 Istanbul-Konvention), zitiert nach Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 30).
Bei Femiziden handelt es sich nicht um eine kulturspezifische Problematik, sondern um eine geschlechtsspezifische vorsätzliche Tötung von Frauen und Mädchen, die von verinnerlichten patriarchalen Geschlechterstereotypen geprägt sind, welche auf einer Ungleichheit der Geschlechter beruhen (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 32). Es ist daher essentiell familiäre Tötungen und sogenannte „Ehrenmorde” konsequent als das zu benennen, was sie sind: eine Erscheinungsform geschlechtsspezifischer Gewalt und keine kulturell bedingte Ausnahmeerscheinung (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 30-31).
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Wenn ihr selbst oder jemand in eurem Umfeld von Gewalt betroffen ist, oder ihr Angst vor zukünftiger Gewalt habt, wendet euch an Hilfestellen.
Es gibt kostenlose, nationale Hilfsangebote wie das Opfertelefon des Weißen Rings. Hier können sich sowohl Opfer als auch Angehörige melden. Die Nummer ist 116 006.
Auch das Hilfetelefon ‘Gewalt gegen Frauen’ steht unter der 116 016 oder online 24std zur Verfügung.
Außerdem gibt es lokale Hilfestellen hier in Köln, wie die Feminist Law Clinic für kostenlose Rechtsberatung, oder die Frauenberatungsstelle des FrauenLeben e.V.. Alle Details zu den einzelnen Angeboten findet ihr nochmal auf der Webseite des Projekts: unter femizide-koeln.framer.website/hilfestellen.
Nachrichtenquelle:
ZDF. (2026, 3. Juni). Aktenzeichen XY vom 03.06.2026: Schwangere 19-Jährige in Köln getötet: Vater unter Verdacht [Video]. Abgerufen am 2. Juli 2026, von https://www.zdfheute.de/panorama/kriminalitaet/aktenzeichen-xy-juni-2026-mord-fahndung-gyndy-100.html
Literatur:
Deutsches Institut für Menschenrechte. (2025). Monitor. Im Fokus: Femizide in Deutschland. Verständnis, Datenlage und Prävention. Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. Abgerufen am 06.07.2026 von https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/monitor-im-fokus-femizide-in-deutschland
Polizei NRW. (26. Mai 2026). Öffentlichkeitsfahndung nach sogenanntem "Ehrenmord". Abgerufen am 07.07.2026 von https://koeln.polizei.nrw/presse/oeffentlichkeitsfahndung-nach-sogenanntem-ehrenmord
Femizid 10
2020
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Triggerwarnung: Im Folgenden geht es um Femizide und patriarchale Strukturen. Es werden Details zu struktureller Diskrimierung aufgrund des Geschlechts sowie sexualisierte Gewalt an und die Tötung von Frauen thematisiert.
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Westdeutscher Rundfunk Studios NRW: Kölner Folter-WG-Urteil laut Bundesgerichtshof rechtskräftig. Stand 13.08.2025. Quellen: DPA und AFP.
[Transkription] Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Fall einer 21-jährigen Frau aus Köln heute bestätigt. Sie wurde von ihren Mitbewohnern zu Tode gequält. Die verhängten Strafen bleiben also bestehen: Drei der Angeklagten wurden wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Ein vierter Angeklagter bekam viereinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Frau wurde tagelang in der gemeinsamen Wohnung schwer misshandelt. Essen und Trinken wurden ihr verweigert. Erst ein Hinweis an die Polizei führte zur Befreiung der Frau. Sie starb aber Wochen später im Krankenhaus.
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Dieser Fall ist ein Femizid. Diese Einordnung liegt an den vorliegenden Merkmalen, der Tötung einer Frau durch ihren Ex-Partner und die misogyne Folterung und anschließende Tötung einer weiblichen Person.
Folter mit anschließender Tötung wird vom deutschen Institut für Menschenrechte als eigene Form des Femizids benannt. Die Folter in Femizid-Fällen ist Ausdruck der Abwertung von Frauen in der Gesellschaft und folgt sexistischen Logiken (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025).
Feministische Überlegungen zu Misogynie wie die der Philosophin Kate Manne (2018) liefern einen Analyseansatz wieso Folter an Frauen Ausdruck patriarchaler Gesellschaftsstrukturen ist. Demnach ist Misogynie kein einfacher Männerhass gegen Frauen, sondern ein System, das Frauen kontrolliert und bestraft, sobald sie aus der erwarteten Rolle fallen. Liest man Folter an Frauen also nach Mannes Überlegungen so ist sie keine Eskalation aus Wut, sondern eine gezielte Machtdemonstration. In diesem Sinne wird Macht von den Täter*innen ausgeübt, indem die Person erniedrigt, kontrolliert und bestraft wird (Manne, 2018).
Das gilt besonders, wenn Folter sexualisierte Formen annimmt. Sexualisierte Gewalt ist kein aggressiver Ausdruck von Sexualität, sondern ein sexueller Ausdruck von Aggression. Bei Frauen wird gerade der Körper selbst zum Austragungsort der Bestrafung, weil er in patriarchalen Vorstellungen als das gilt, worüber Kontrolle über eine Frau überhaupt ausgeübt wird (Seifert, 1996).
Diese Erniedrigung und Machtdemonstration, die tödlich enden kann, kann auch von Frauen ausgeübt werden. Zwar zeigt sich empirisch, dass patriarchale Gewalt und insbesondere Femizide überwiegend von Männern verübt werden, dennoch können gleichzeitig Frauen innerhalb patriarchaler Strukturen durch die Reproduktion traditioneller Geschlechterrollen und Normen indirekt zur Aufrechterhaltung von Macht- und Kontrollverhältnissen beitragen (Deutsches Institut für Menschenrecht, 2025).
Patriarchale Gewalt beschreibt kein biologisches Merkmal eines Geschlechts, sondern ein gesellschaftliches Herrschaftsverhältnis, dessen Logiken überwiegend von Männern ausgeübt, aber auch von Frauen mitgetragen und stabilisiert werden können (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025).
Frauen werden anekdotisch in wissenschaftlichen Arbeiten als Mittäterinnen bei Femiziden benannt. Dies betrifft insbesondere familiär organisierte Tötungen, bei denen weibliche Angehörige die Tat billigen, fördern oder sich daran beteiligen (Grzyb, 2016).
In deutschen Forschungsarbeiten scheint es jedoch keine Auseinandersetzung von Frauen als alleinige Täterinnen bei Femiziden zu geben. Das liegt daran, dass die vorliegenden Studien Tötungen von Frauen durch Frauen weder im engeren noch weiteren Sinne als Femizide einordnen (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025; Rebmann et al., 2025).
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Wenn ihr selbst oder jemand in eurem Umfeld von Gewalt betroffen ist, oder ihr Angst vor zukünftiger Gewalt habt, wendet euch an Hilfestellen.
Es gibt kostenlose, nationale Hilfsangebote wie das Opfertelefon des Weißen Rings. Hier können sich sowohl Opfer als auch Angehörige melden. Die Nummer ist 116 006.
Auch das Hilfetelefon ‘Gewalt gegen Frauen’ steht unter der 116 016 oder online 24std zur Verfügung.
Außerdem gibt es lokale Hilfestellen hier in Köln, wie die Feminist Law Clinic für kostenlose Rechtsberatung, oder die Frauenberatungsstelle des FrauenLeben e.V.. Alle Details zu den einzelnen Angeboten findet ihr nochmal auf der Webseite des Projekts: unter femizide-koeln.framer.website/hilfestellen.
Nachrichtenquelle:
WDR Studios NRW. (2025, 13. August). Kölner „Folter-WG“: Urteil laut Bundesgerichtshof rechtskräftig [Video]. WDR Online. Abgerufen am 29. Juni 2026, von https://www1.wdr.de/nrw/koeln/folter-wg-koeln-urteil-rechtskraeftig-100.html
Literatur:
Deutsches Institut für Menschenrechte. (2025). Monitor | Im Fokus: Femizide in Deutschland. Verständnis, Datenlage und Prävention. Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/monitor-im-fokus-femizide-in-deutschland
Grzyb, M. A. (2016). An explanation of honour-related killings of women in Europe through Bourdieu’s concept of symbolic violence and masculine domination. Current Sociology, 64(7), 1036–1053. https://doi.org/10.1177/0011392115627479
Manne, K. (2018). Down Girl: The Logic of Misogyny. Oxford University Press.
Rebmann, F., Maier, S. P., Stelly, W., Thomas, J., Labarta Greven, N., & Lutz, P. (2025). Femizide in Deutschland: Eine empirisch-kriminologische Untersuchung zur Tötung an Frauen (Forschungskurzbericht). Institut für Kriminologie der Universität Tübingen & Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen. https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/172346/Femizide%20in%20Deutschland_Forschungskurzbericht.pdf
Seifert, R. (1993). Krieg und Vergewaltigung: Ansätze zu einer Analyse. In A. Stiglmayer (Hrsg.), Massenvergewaltigungen: Der Krieg gegen die Frauen (S. 87–112). Kore/Fischer.