Mülheim
Femizid 13
2024
Triggerwarnung: Im Folgenden geht es um Femizide und patriarchale Strukturen. Es werden Details zu struktureller Diskrimierung aufgrund des Geschlechts sowie sexualisierte Gewalt an und die Tötung von Frauen thematisiert.
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Westdeutscher Rundfunk, Studios NRW. Mann tötet Ex: Wieder Prozess um Gewalt gegen eine Frau. Stand 25.04.2025. Quelle: Landgericht Köln:
[Transkription] Wieder muss sich das Kölner Landgericht mit einer tödlichen Beziehungstat auseinandersetzen. In dem Fall geht es laut Vorwurf um eine Frau, die von ihrem jetzt 54 Jahre alten Exfreund mit Messerstichen verletzt wurde und anschließend aus dem Fenster stürzte.
Marco Schmitz, WDR 2 Köln: Es ist ein spektakulärer Fall. In Mülheim stürzte eine 38 Jahre alte Frau im vergangenen Oktober aus dem Fenster eines Mehrfamilienhauses. Wenig später fiel auch ein Mann in die Tiefe. Die Staatsanwaltschaft sagt, dass der Mann die Frau im Streit mit einem Küchenmesser angegriffen hatte. Beim Versuch, aus der Wohnung zu fliehen, stürzte die Frau aus dem vierten Stock. Ihre Verletzungen waren tödlich. Tage zuvor hatte sich die Frau nach Angaben der Staatsanwaltschaft von dem Mann getrennt und ihn aufgeräumt und gefordert, in eine andere Wohnung zu ziehen.
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Dieser Fall ist ein Femizid. Genauer: ein Intimizid. Die Tötung einer Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner.
In Nordrhein-Westfalen waren 28,8% der Femizide in den Jahren 2014 bis 2023 laut dem Landeskriminalamt des Bundeslandes Beziehungstaten. Aus statistischer Sicht ist der Partner beziehungsweise Expartner die Person, von der eine Frau am ehesten aufgrund ihres Geschlechts getötet wird (Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, 2024).
Das häufigste Motiv ist Eifersucht oder Besitzdenken. Das fand eine Studie der Universität Tübingen zu Femiziden in Deutschland heraus. Sie fand bei 66,7 % der Täter von sogenannten De-Etablierungsfemiziden, also Trennungs- oder Eifersuchtstötungen, bereits vor der Tat dokumentierte sexistische Einstellungen. Dies zeigte sich meist schon während der Beziehung, durch Kontrolle und soziale Isolation der Partnerin (Rebmann et al., 2025).
Dieses Besitzdenken und die daraus resultierende Eifersucht ist fest im Patriarchat verankert. Frauen wurden in Mitteleuropa über Jahrhunderte rechtlich wie Eigentum behandelt. Erst als Eigentum des Vaters, dann des Ehemanns (Degener, 1997).
Das sieht man zum Beispiel auch an der langen Legalität der Vergewaltigung in der Ehe. Erst seit 1997 ist dies strafbar, vorher legalisiert und normalisiert durch das Argument, ein Ehemann habe einen Anspruch auf den Körper seiner Frau (Rabe, 2017).
Dieses Argument resultiert unter anderem aus einem stereotypischen Ausdruck von Männlichkeit. Die Gleichsetzung von Männlichkeit mit Kontrolle und Dominanz kann antifeministische Ideologien fördern (Connell, 2005). Sexistische Einstellungen von Männern begünstigen die Anwendung von physischer und emotionaler Gewalt in heterosexuellen Beziehungen. 37,6 % der 2017 verübten Femizide in den Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und ausgewählte Städte in Nordrhein-Westfalen waren sexistisch motiviert (Rebmann et al., 2025).
In einer internationalen Studie konnten auch die Forscher Margo Wilson und Martin Daly (1996) einen generellen Zusammenhang zwischen Besitzdenken und Gewalt nachweisen. Männer, jeglicher Kultur, die ihre Partnerin als eine Art Eigentum betrachten, werden eher gewalttätig, sobald sie dieses Eigentum zu verlieren drohen. Durch vermeintliche Untreue oder eine Trennung. Genau das macht die Trennungsphase für Frauen so gefährlich. Für viele Täter ist dies der Moment, in dem die Kontrolle wegbricht und mit Gewalt versucht wird, sie zurückzuholen (Wilson & Daly, 1996)
Um in Deutschland eine Tötung als Mord zu verurteilen und eine höhere Strafe zu erzielen muss ein Mordmerkmal gegeben sein. Eifersucht und Besitzdenken könnten vor Gericht als so ein Mordmerkmal gelten. Dies würde ein sogenannter niedriger Beweggrund sein. Beweggründe für eine Tötung sind vor Gericht „niedrig“, wenn sie nach allgemeiner gesellschaftlicher Wertung als verachtenswert gelten (Deutscher Juristinnenbund e. V., 2021).
Dass diese Denkweise der Täter in einer Trennungsphase nicht als niedriger Beweggrund gewertet wird, kritisiert der deutsche Jurisstinnenbund. Dieser sagt: ,,die Argumentation der Rechtsprechung ist vielmehr opferbeschuldigender Natur und erkennt implizit patriarchale Besitzkonstruktionen an” (Deutscher Juristinnenbund e. V., 2021, S. 5).
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Wenn ihr selbst oder jemand in eurem Umfeld von Gewalt betroffen ist, oder ihr Angst vor zukünftiger Gewalt habt, wendet euch an Hilfestellen.
Es gibt kostenlose, nationale Hilfsangebote wie das Opfertelefon des Weißen Rings. Hier können sich sowohl Opfer als auch Angehörige melden. Die Nummer ist 116 006. Auch das Hilfetelefon ‘Gewalt gegen Frauen’ steht unter der 116 016 oder online 24std zur Verfügung.
Außerdem gibt es lokale Hilfestellen hier in Köln, wie die Feminist Law Clinic für kostenlose Rechtsberatung, oder die Frauenberatungsstelle des FrauenLeben e.V.. Alle Details zu den einzelnen Angeboten findet ihr nochmal auf der Webseite des Projekts: unter femizide-koeln.framer.website/hilfestellen.
Nachrichtenquelle:
WDR Studios NRW. (2025, 25. April). Mann tötet Ex? Wieder Prozess um Gewalt gegen eine Frau [Video]. WDR Online. Abgerufen am 29. Juni 2026, von https://www1.wdr.de/nrw/koeln/prozess-gewalt-gegen-frau-buchheim-100.html
Literatur:
Connell, R. W. (2005). Masculinities (2nd ed.). University of California Press.
Degener, T. (1997). Der Streit um Gleichheit und Differenz in der Bundesrepublik Deutschland. In U. Gerhard (Hrsg.), Frauen in der Geschichte des Rechts: Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart (S. 871–901). C.H. Beck.
Deutscher Juristinnenbund e. V. (2021, 25. Februar). Stellungnahme zum Antrag „Femizide in Deutschland untersuchen, benennen und verhindern“ (BT-Drs. 19/23999). https://www.djb.de/fileadmin/user_upload/presse/stellungnahmen/st21-04_Femizide.pdf
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen. (2024). Tötungsdelikte zum Nachteil von Frauen in Nordrhein-Westfalen: Ergebnisbericht. https://lka.polizei.nrw/sites/default/files/2025-08/totungsdelikte-zum-nachteil-von-frauen-in-nordrhein-westfalen.pdf
Rabe, H. (2017, 20. Januar). Sexualisierte Gewalt im reformierten Strafrecht. Ein Wertewandel – zumindest im Gesetz. Bundeszentrale für politische Bildung. https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/240913/sexualisierte-gewalt-im-reformierten-strafrecht-ein-wertewandel-zumindest-im-gesetz/
Rebmann, F., Maier, S. P., Stelly, W., Thomas, J., Labarta Greven, N., & Lutz, P. (2025). Femizide in Deutschland: Eine empirisch-kriminologische Untersuchung zur Tötung an Frauen (Forschungskurzbericht). Institut für Kriminologie der Universität Tübingen & Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen. https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/172346/Femizide%20in%20Deutschland_Forschungskurzbericht.pdf