Rodenkirchen
Femizid 8
2019
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Triggerwarnung: Im Folgenden geht es um Femizide und patriarchale Strukturen. Es werden Details zu struktureller Diskrimierung aufgrund des Geschlechts sowie sexualisierte Gewalt an und die Tötung von Frauen thematisiert.
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Süddeutsche Zeitung. Deutsche Presse Agentur. Köln: 70-jähriger Mann nach Mord an Ehefrau zur Haftstrafe verurteilt. Stand: 20. Dezember 2019, 16:23 Uhr:
Ein 70-Jähriger ist für den Mord an seiner gleichaltrigen Ehefrau zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach den Mann, der nahezu 50 Jahre mit seiner Frau verheiratet gewesen war, am Freitag schuldig. Er hatte sie im März beim Geschirrspülen nach dem Frühstück von hinten angegriffen und mit einer Wäscheleine erdrosselt. Anschließend versuchte der 70-Jährige, sich mit Tabletten selbst zu töten. Der Versuch scheiterte knapp, weil seine Tochter überraschend vorbeikam und einen Notarzt verständigte. Für das Gericht stellte sich die Tat als gescheiterter erweiterter Suizidversuch dar. Der Deutsche handelte demnach wegen einer Depression in stark steuerungsvermindertem Zustand, was zu einer Strafmilderung führte.
Dennoch sei er in der Lage gewesen, „das Unrecht der Tat zu erkennen“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Koerfers. Spätestens seit Herbst 2018 habe der Angeklagte an der Krankheit gelitten, die sich immer weiter ausprägte. Von „irrealen, krankheitsbedingten Ängsten“ gepeinigt, habe sich der finanziell gut gestellte Angeklagte eingebildet, einen geplanten Umzug mit seiner Frau in eine neue Wohnung nicht schultern zu können. Hiervon sei seine „lebenslustige und -frohe Frau“ zunehmend genervt gewesen, was zu vermehrten Streitigkeiten geführt habe.
Der Angeklagte hatte die Tat in einer ersten Polizeivernehmung gestanden, das Geständnis aber später widerrufen. Ein Gutachter hatte erklärt, dass die Tabletteneinnahme zu einer Amnesie geführt haben könnte. In seinen letzten Worten sagte er verzweifelt und unter Tränen: „Ich kann mich an die Sache nicht erinnern. Ich verstehe das nicht. Ich habe meine Frau umgebracht. Warum, weiß ich nicht.“
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Dieser Fall ist ein Femizid mit den Merkmalen eines Intimizides, also der Tötung einer Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner, als auch der Tötung an Frauen ab 60 Jahren.
Letzteres ist eine besonders vulnerable, aber wenig thematisierte Untergruppe von Femiziden. So stellt sie eine bedeutsame Risikogruppe dar, findet in dem Diskurs rund um Femizide bislang jedoch wenig Beachtung (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 29).
Bei Tötungen durch ihren Ex-Partner oder Partner sind Frauen ab dem 60. Lebensjahr zwar seltener betroffen als es ihrem Bevölkerungsanteil entspräche, machen aber dennoch 21 % der diesbezüglichen Opfer aus (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 42). Geschlechtsspezifische und altersbezogene Diskriminierung können sich überschneiden, wodurch ältere Frauen spezifischen Gewaltrisiken ausgesetzt sind (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 46).
Die Tötung an Frauen ab 60 Jahren außerhalb der Partnerschaft, Ex-Partnerschaft oder Familie wird als eigenständige Femizidform eingestuft und macht hierbei 23,1 % der weiblichen Opfer dieser Fallgruppe aus (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 46). So werden in Deutschland durchschnittlich 95,2 Frauen ab 60 Jahren Opfer von solchen Tötungsdelikten, wobei hiervon 24,2 Frauen im Kontext von Erziehungs- oder Betreuungsverhältnissen getötet wurden (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 46). Für diese Fälle im institutionellen Rahmen, wie zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, werden sowohl vermehrt Forschung als auch spezifische Strategien zum Schutz benötigt.
Die überwiegende Mehrheit der Tötungen an Frauen ab 60 Jahren, mit durchschnittlich 70,4 Fällen jährlich, können jedoch nicht weiter spezifiziert werden (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 46). Dies erschwert die Erarbeitung präziser Präventionsprogramme maßgeblich (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 46). Für eine wirksame und zukunftsorientierte Vorbeugung und Verhinderung muss demnach intersektional geforscht und gehandelt werden. Die Verschränkung von geschlechtsspezifischer und altersbezogener Diskriminierung bei älteren Frauen bedarf demnach vermehrt Aufmerksamkeit und tiefergehende Forschung und Maßnahmen, angefangen bei spezifischer Datenerhebung (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2025, S. 29).
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Wenn ihr selbst oder jemand in eurem Umfeld von Gewalt betroffen ist, oder ihr Angst vor zukünftiger Gewalt habt, wendet euch an Hilfestellen.
Es gibt kostenlose, nationale Hilfsangebote wie das Opfertelefon des Weißen Rings. Hier können sich sowohl Opfer als auch Angehörige melden. Die Nummer ist 116 006.
Auch das Hilfetelefon ‘Gewalt gegen Frauen’ steht unter der 116 016 oder online 24std zur Verfügung.
Außerdem gibt es lokale Hilfestellen hier in Köln, wie die Feminist Law Clinic für kostenlose Rechtsberatung, oder die Frauenberatungsstelle des FrauenLeben e.V.. Alle Details zu den einzelnen Angeboten findet ihr nochmal auf der Webseite des Projekts: unter femizide-koeln.framer.website/hilfestellen.
Nachrichtenquelle:
Deutsche Presse-Agentur. (2019, 20. Dezember). Köln: 70-Jähriger nach Mord an Ehefrau zu Haftstrafe verurteilt. Süddeutsche Zeitung. Abgerufen am 1. Juli 2026, von https://www.sueddeutsche.de/panorama/koeln-70-jaehriger-nach-mord-an-ehefrau-zu-haftstrafe-verurteilt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191220-99-222493
Literatur:
Deutsches Institut für Menschenrechte. (2025). Monitor. Im Fokus: Femizide in Deutschland. Verständnis, Datenlage und Prävention. Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. Abgerufen am 06.07.2026 von https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/monitor-im-fokus-femizide-in-deutschland
Femizid 14
2026
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Triggerwarnung: Im Folgenden geht es um Femizide und patriarchale Strukturen. Es werden Details zu struktureller Diskrimierung aufgrund des Geschlechts sowie sexualisierte Gewalt an und die Tötung von Frauen thematisiert.
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Westdeutscher Rundfunk: Frau in Kölner Wohnung getötet. Stand 22.06.2026. Quellen: Staatsanwaltschaft Köln und Polizei Köln:
[Transkription] Die Polizei hat einen 83 Jahre alten Mann aus Rodenkirchen festgenommen. Er wird verdächtigt, seine 77 Jahre alte Ehefrau mit mehreren Messerstüchen getötet zu haben. Zuvor hatte der Senior seinen Sohn angerufen, um ihn über den Tod seiner Mutter zu informieren. Dabei hatte er die Tat ihm gegenüber auch eingeräumt, so die Polizei. Beamte nahmen den 83-Jährigen daraufhin in seiner Wohnung fest. Dort fanden sie auch den Leichnam der Frau. Die Polizei geht nach ersten Erkenntnissen davon aus, dass ein Streit zwischen den Eheleuten der Tat vorausgegangen war.
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Dieser Fall ist ein Femizid mit den Merkmalen eines Intimizides: der Tötung einer Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner, sowie der Tötung einer Frau mit einem Lebensalter über 60 Jahren.
Gewalt gegen Seniorinnen entsteht oft durch das Zusammenwirken mehrerer Faktoren: Langjährige Macht- und Gewaltmuster in der Partnerschaft können bis ins Alter fortbestehen und sich mit Belastungen durch Pflege, Krankheit oder wachsende Abhängigkeit verstärken (Kotlenga & Nägele, 2013). Dabei bleiben bestehende Dominanzverhältnisse häufig auch dann erhalten, wenn der gewaltausübende Mann selbst pflegebedürftig ist und die Frau ihn versorgt (Nägele et al., 2010).
Hinzu kommen einschneidende Veränderungen wie der Ruhestand, durch den Freiräume für beide Ehepartner verschwinden und eine externe Bestätigung des Mannes wegbricht. Gleichzeitig erschweren traditionelle Rollenbilder und ein starkes Verständnis von Ehe als lebenslange Verpflichtung vielen älteren Frauen, sich aus Gewaltbeziehungen zu lösen (Kotlenga & Nägele, 2013).
Über diese Muster der partnerschaftlichen Gewalt an älteren Frauen wird laut der Initiative Mind the Gap (Kotlenga & Nägele, 2013) zu wenig gesprochen. Eine Ursache für die geringe Aufmerksamkeit für das Thema ist die insgesamt eher geringe Zahl älterer Frauen, die als Opfer von Partnergewalt bei Hilfeeinrichtungen und Polizei in Erscheinung treten (Nägele et al., 2011). Dies liegt zum einen daran, dass tatsächlich die Anzahl an Frauen, die physische Gewalt in der Partnerschaft erleben, mit steigendem Alter abnimmt (Schröttle, 2008). Zum anderen aber auch daran, dass ältere Frauen sich seltener bei Institutionen aufgrund der Gewalt melden (Nägele et al., 2011).
Wieso Fälle von partnerschaftlicher Gewalt an Seniorinnen seltener gemeldet werden, kann mehrere Ursachen haben (Schröttle, 2008). Erinnerungen können sich beispielsweise im Rückblick verändern: Erlebtes wird anders gedeutet oder bewertet (Schröttle, 2008). Auch unterscheiden sich Generationen darin, was sie überhaupt als Gewalt wahrnehmen und wie sie solche Erfahrungen einordnen (Kotlenga & Nägele, 2013).
Außerdem kennen Frauen ab 60, im Vergleich zu Frauen der mittleren Altersgruppe, deutlich weniger Gewaltschutzeinrichtungen und nutzen diese auch auffällig seltener als die jüngeren Frauen in Gewaltbeziehungen. Für hochaltrige Frauen ab 75 Jahren und für ältere Frauen mit Migrationshintergrund sind diese Zahlen noch deutlich geringer (Schröttle, 2008).
Auch ist die Angst vor dem Leben nach einer Trennung für ältere Frauen ein Hindernis. Die eigene Hilfsbedürftigkeit, die finanzielle Abhängigkeit, die enge Bindung an das vertraute Lebensumfeld sowie die Sorge, bei eigener Pflegebedürftigkeit in eine stationäre Einrichtung ziehen zu müssen, erschweren die Meldung einer gewaltvollen Beziehung (Nägele et al., 2011).
Hinzu kommen Scham, Schuldgefühle, die Angst vor Repressalien des Partners und die Einschätzung, dass bestehende Hilfsangebote den eigenen Bedürfnissen nicht gerecht werden. Nicht zuletzt erschweren ein geringes Selbstwertgefühl, Depressionen und die als begrenzt empfundene verbleibende Lebenszeit den Schritt zu einem Neubeginn (Nägele et al., 2011).
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Wenn ihr selbst oder jemand in eurem Umfeld von Gewalt betroffen ist, oder ihr Angst vor zukünftiger Gewalt habt, wendet euch an Hilfestellen.
Es gibt kostenlose, nationale Hilfsangebote wie das Opfertelefon des Weißen Rings. Hier können sich sowohl Opfer als auch Angehörige melden. Die Nummer ist 116 006.
Auch das Hilfetelefon ‘Gewalt gegen Frauen’ steht unter der 116 016 oder online 24std zur Verfügung.
Außerdem gibt es lokale Hilfestellen hier in Köln, wie die Feminist Law Clinic für kostenlose Rechtsberatung, oder die Frauenberatungsstelle des FrauenLeben e.V.. Alle Details zu den einzelnen Angeboten findet ihr nochmal auf der Webseite des Projekts: unter femizide-koeln.framer.website/hilfestellen.
Nachrichtenquelle:
WDR. (2026, 22. Juni). Frau in Kölner Wohnung getötet [Video]. WDR Online. Abgerufen am 29. Juni 2026, von https://www1.wdr.de/nrw/koeln/frau-wohnung-rodenkirchen-getoetet-100.html
Literatur:
Kotlenga, S. & Nägele, B. (2013). Es ist nie zu spät: Gewalterfahrungen älterer Frauen durch Partner und Ex-Partner. Informationen für die Beratungspraxis. Zoom – Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.V.
Nägele, B., Böhm, U., Görgen, T., Kotlenga, S. & Petermann, F. (2011). Partnergewalt gegen ältere Frauen. Verlag für Polizeiwissenschaft.
Nägele, B., Kotlenga, S., Görgen, T. & Leykum, B. (2010). Ambivalente Nähe: Eine qualitative Interviewstudie zur Viktimisierung Pflegebedürftiger in häuslichen Pflegearrangements. In T. Görgen (Hrsg.), „Sicherer Hafen" oder „gefahrvolle Zone"? Kriminalitäts- und Gewalterfahrungen im Leben alter Menschen (S. 208–491). Verlag für Polizeiwissenschaft.
Schröttle, M. (2008). Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen: Eine sekundäranalytische Auswertung zur Differenzierung von Schweregraden, Mustern, Risikofaktoren und Unterstützung nach erlebter Gewalt (Langfassung). Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.